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GRÜNE äußern Zweifel am
rechtmäßigen Verlauf der Bebauung der Ortsmitte Jugenheim 8.8.2006
Die GRÜNEN in Seeheim-Jugenheim hegen
den Verdacht, dass beim Bau in der Ortsmitte Jugenheim mehrfach
die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Kreiskrankenhaus“ umgangen
werden, heißt es in einer Pressemitteilung der GRÜNEN.
„Um zu kontrollieren, ob die Vorgehensweise rechtmäßig
ist, haben die GRÜNEN an den Gemeindevorstand eine Anfrage
gestellt“, erklärt Suse Bruer stellvertretende Fraktionsvorsitzende
und Mitglied im Bauausschuss. Der Investor Kolb, der zurzeit dieses Gebiet
bebaut, schöpft nach ihrer Meinung mit einer Salamitaktik alle
Mittel aus, das Gelände unter dem Gesichtspunkt der Gewinnmaximierung
massiv zu bebauen. Bereits zu Beginn der Beratungen zum Bebauungsplan
„Am Kreiskrankenhaus“
wurde deutlich, dass es aus verschiedenen Gründen
nicht gelingen will für die umfangreiche Bebauung des Geländes
ausreichend Stellplätze zu errichten. Die GRÜNEN haben
in den Diskussionen häufig darauf hingewiesen. Im Rahmen der
öffentlichen Auslegung wurden auch durch die Bürger viele
entsprechende Bedenken geäußert. Trotzdem wurde der Bebauungsplan
mit den Stimmen von CDU und SPD beschlossen. Im Rahmen der Baugenehmigung
für den ersten Bauabschnitt, der den Bau des Supermarktes beinhaltet,
bestätigten sich diese Bedenken. Kurzerhand änderte die
Gemeindevertretung wieder mit den Stimmen von CDU und SPD die Stellplatzsatzung.
Beim zweiten Bauabschnitt, der Sanierung des Schwesternwohnheimes,
gelang es dem Bauherrn Kolb erneut zu wenig Stellplätze nachweisen
zu müssen. Mit einem Griff in die Investoren-Trickkiste deklarierte
er einfach die geplanten Wohnungen im Schwesternwohnheim als „seniorengerecht
und barrierefrei“. So ist nach der Stellplatzsatzung nur ein Stellplatz
pro Wohneinheit anstatt zwei Stellplätzen erforderlich, was
bei Wohnungsgrößen bis 160 qm doch sehr realitätsfremd
ist. Die GRÜNEN wollen in ihrer Anfrage vom Gemeindevorstand
deshalb wissen, wie viele Stellplätze der Investor nach aktuellem
Planungsstand nachweisen kann und wie viele laut Stellplatzsatzung
erforderlich sind. Ferner erfragen sie die Einhaltung der DIN-Normen
für die Behindertenparkplätze und die barrierefreien und
rollstuhlgerechten Wohnungen. „Der Investor scheint mit seiner List noch
nicht am Ende. Nach den unsoliden Lösungen für die Stellplatzproblematik,
will er auch die im Bebauungsplan festgelegten Grenzen des Gebäudevolumens
überschreiten,“ äußert Suse Bruer die Befürchtung.
Im Bebauungsplan steht, dass das Schwesternwohnheim in seiner bestehenden
Kubatur nur Bestandsschutz hat, und bei einem Abriss ein neues Gebäude
eine geringere Gebäudehöhe aufweisen muss. Auf dem Werbeschild
vor dem Schwesternwohnheim ist seit kurzem eine Ansicht dieses Gebäudes
nach der geplanten Sanierung abgebildet. Darauf erscheint das 5.
Obergeschoss der künftigen Wohnanlage entgegen den Festsetzungen
im Bebauungsplan deutlich vergrößert.
Die GRÜNEN sind der Ansicht, dass es
im Interesse der Anwohner dringend erforderlich ist, dass sämtliche
Gremien und Ämter der Gemeinde alle Kontrollmöglichkeiten
bei der Ausführung dieses Bauvorhabens ausschöpfen. Es
drängt sich aber der Verdacht auf, dass der Gemeindevorstand
hier am Parlament und der Öffentlichkeit vorbei im Interesse
des Investors eine Abweichung vom Bebauungsplan genehmigt hat. Auch
diesen Sachverhalt wollen die GRÜNEN durch ihre Anfrage geklärt
wissen.
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