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Weiterhin Schutz für die Grünbestände
in der Gemeinde 15.1.2007
Die GRÜNEN in
Seeheim-Jugenheim fordern, dass die Grünbestände in der
Gemeinde weiterhin unter Schutz stehen sollen und eine Satzung zum
Schutz der Grünbestände erarbeitet wird, die im Einklang
mit dem neuen Hessischen Naturschutzgesetz steht. Die CDU-Landesregierung
hat am Ende des vergangenen Jahres durch
die Novellierung des Naturschutzgesetzes wieder einmal gezeigt,
dass sie Natur und Landschaft als reine Verfügungsmasse betrachtet
und deren Schutz Stück für Stück beschneiden will
- ein lang ersehnter Anlass für die hiesige CDU die Aufhebung
der bestehenden Satzung zum Schutz der Grünbestände erneut
zu beantragen und den Naturschutz ebenfalls zu beschneiden.
„Wir sind der Meinung, dass die Erhaltung der Grünbestände
in der Gemeinde dem Gemeinwohl dient. Sie zu schützen liegt damit vorrangig im öffentlichen Interesse“
legt Claudia Schlipf-Traup, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN
dar. Grünbestände dienen der Belebung, Gliederung und
Pflege des Ortsbildes und sind daher von geschichtlicher, kultureller
und naturschutzfachlicher Bedeutung. Darüber hinaus sind Grünbestände
in der Lage, den schädlichen
Wirkungen von Klimaveränderung und Feinstaubbelastung entgegen
zu wirken. Dies ist von größter Bedeutung für die
Lebensqualität aller Einwohnerinnen und Einwohner unserer Gemeinde.
„Um dieses Ziel zu sichern und keinen schutzfreien Raum und
damit eine Gefährdung des im öffentlichen Interesse bestehenden
Grünbestandes eintreten zu lassen“, fordert
Claudia Schlipf-Traup, „ist die bisherige Satzung zum Schutz der
Grünbestände“ in Kraft zu halten, bis eine neue Satzung
gültig ist.“
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