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Flughafenausbau: Bei Einwendungen
persönliche Betroffenheit herausstellen 17.4.2007
Brigitte Martin vom
BUND informierte am 11.4.2007 in Seeheim über Flughafenausbau
„Seeheim-Jugenheim, Pfungstadt
und auch Darmstadt-Stadtmitte wird durch den geplanten Flughafenausbau
nicht mehr ungeschoren davon kommen“ – Mit dieser Aussage eröffnete
Brigitte Martin vom Landesvorstand des BUND Hessen ihren Vortrag
im Seeheimer Haus Hufnagel, zu dem die örtlichen GRÜNEN
eingeladen hatten. „Der Lärm müsse auf alle Flugrouten
verteilt werden, weil Fraport so wenig wie möglich für
Lärmschutz ausgeben wolle.“ Auch nachts sei eine deutliche
Zunahme der Lärmbelästigung sicher, da die sogenannte
„Mediationsnacht“ gerade für die Zeiten zwischen 22-23 und
5-6 Uhr Flugverkehr zulasse. Zudem seien zahlreiche Ausnahmen
möglich. – „Wer will das kontrollieren?“, so Brigitte Martin.
Als sicher gelte außerdem eine Klage der Lufthansa gegen das
Nachtflugverbot. Eindrucksvoll zeigte sie in ihrer Präsentation
das Ausmaß der Flughafenerweiterungen im Frankfurter
Stadtwald. Bannwald, Naturschutzgebiete und europäische Flora-Fauna-Habitatflächen
fielen dem Ausbau zum Opfer. Die im Bereich der geplanten Landebahn
liegenden Hauptüberwinterungsplätze für Wasservögel
vergrößerten das Absturzrisiko. Ein Ende der permanenten
Flughafenerweiterung sei mit dem jetzigen Ausbau nicht in Sicht,
so Brigitte Martin, eher sei das Gegenteil der Fall. Bei der
IHK Frankfurt gebe es bereits Stimmen, die eine fünfte Bahn
fordern. Sie warnte vor Gutgläubigkeit und Desinteresse. „Beim
Bau der Startbahn West in den Achzigerjahren war Darmstadt nicht
am Planfeststellungsverfahren beteiligt. Es hieß, die
Stadt sei vom Ausbau nicht betroffen.“ Tatsächlich erfasse
die vom Flughafen ausgehende Lärmkeule seit Jahren den gesamten
Norden der Stadt, bereits heute gebe es flächendeckende Bauverbotszonen.
Die BUND-Vorstandssprecherin
rief die Bevölkerung dazu auf, auf jeden Fall bis allerspätestens
zum 7. Mai beim Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz
2 , eine Einwendung gegen den Ausbau einzureichen. Die Wirkung sei
nicht nur eine politische. So haben Anlieger nach einem jüngsten
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auch nach 30 Jahren noch die
Möglichkeit, ihre Rechte einzuklagen, wenn sich erweise, dass
die vom Antragsteller des Planfeststellungsverfahrens
gemachten Angaben von der späteren Realität abwichen.
Wichtig sei es bei einer Einwendung die persönliche Betroffenheit
zu schildern, so Martin. Unterbrechung von Gesprächen
bei Überflügen, gestörte Nachtruhe, Konzentrationsstörungen,
Beeinträchtigung der Naherholung, Gefährdungen durch Feinstaub
und Wertminderung von Immobilien seien die Stichworte. Gesundheitliche
Vorbelastungen sollten geschildert werden. Mit einer Zunahme
von Atemwegs- und Herz-/ Kreislaufbeschwerden sei zu rechnen, so
die BUND-Vorstandssprecherin. Schon jetzt sollte bei einer Einwendung
der Einbau von Lärmschutzfenstern auf Fraport-Kosten
beantragt werden. Mustereinwendungen des BUND
gibt es bei den GRÜNEN in Seeheim-Jugenheim (Telefon 06257-
903264) oder im Internet unter www.flughafen-bi.de.
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